Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheins für den Bezug einer Sozialwohnung
Information
Rechtsvorschriften
§§ 13-18 Landeswohnraumförderungsgesetz
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. So soll garantiert werden, dass die Wohnung nur für den dafür vorgesehenen Personenkreis zur Verfügung steht. Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Es wird unterschieden zwischen dem
Die Wohnberechtigung bleibt bestehen, wenn sich während der Mietzeit die Einkommenssituation verändert. Bei Auszug aus einer geförderten Wohnung in eine neue geförderte Wohnung, muss allerdings ein erneuter Wohnberechtigungsschein beantragt werden, sofern der bisherige älter als 1 Jahr ist.
Benötigte Unterlagen:
Es wird unterschieden zwischen dem
- allgemeinen Wohnberechtigungsschein, welcher in ganz Rheinland-Pfalz für jede beliebige Sozialwohnung gültig ist.
- speziellen Wohnberechtigungsschein, welcher nur für eine bestimmte Wohnung gültig ist. Hier kann der Wohnberechtigungsschein auch nur in der Gemeinde beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Die Wohnberechtigung bleibt bestehen, wenn sich während der Mietzeit die Einkommenssituation verändert. Bei Auszug aus einer geförderten Wohnung in eine neue geförderte Wohnung, muss allerdings ein erneuter Wohnberechtigungsschein beantragt werden, sofern der bisherige älter als 1 Jahr ist.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Personalausweis/Pass
- Einkommensnachweise der folgenden 12 Monate
- Weitere Einnahmen (Prüfung der Anrechnungsfähigkeit wird vorgenommen)
- Schulbescheinigungen
Verwaltungsgebühren: gebührenfrei
Rechtsvorschriften
§§ 13-18 Landeswohnraumförderungsgesetz
Ansprechpartner
Frau Amal Irsali
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Sozialverwaltung
02642 20120
02642 2017720
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 202
Zimmernummer 202
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).