Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheins für den Bezug einer Sozialwohnung

Information

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. So soll garantiert werden, dass die Wohnung nur für den dafür vorgesehenen Personenkreis zur Verfügung steht. Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Es wird unterschieden zwischen dem

  • allgemeinen Wohnberechtigungsschein, welcher in ganz Rheinland-Pfalz für jede beliebige Sozialwohnung gültig ist.
  • speziellen Wohnberechtigungsschein, welcher nur für eine bestimmte Wohnung gültig ist. Hier kann der Wohnberechtigungsschein auch nur in der Gemeinde beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Die Wohnberechtigung bleibt bestehen, wenn sich während der Mietzeit die Einkommenssituation verändert. Bei Auszug aus einer geförderten Wohnung in eine neue geförderte Wohnung, muss allerdings ein erneuter Wohnberechtigungsschein beantragt werden, sofern der bisherige älter als 1 Jahr ist.

Benötigte Unterlagen:
  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • Personalausweis/Pass
  • Einkommensnachweise der folgenden 12 Monate
  • Weitere Einnahmen (Prüfung der Anrechnungsfähigkeit wird vorgenommen)
  • Schulbescheinigungen

Verwaltungsgebühren: gebührenfrei

Rechtsvorschriften

§§ 13-18 Landeswohnraumförderungsgesetz

Ansprechpartner

Herr Thorsten Düngen
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Sozialverwaltung

02642 20133

02642 2017733

thorsten.duengen@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 200

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Ute Uhlich
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Sozialverwaltung

02642 20131

02642 2017731

ute.uhlich@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 201

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Amal Irsali
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Sozialverwaltung

02642 20120

02642 2017720

amal.irsali@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 202

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

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