Austritt aus Religionsgemeinschaften

Information

Austritt aus Religionsgemeinschaften

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Für die Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. 

Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass)

Verwaltungsgebühr: 30,00 Euro

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).