Fördermittel
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick und Links über Förderprogramme für Privtpersonen rund um das Thema 'Wohnen'
Fördermöglichkeiten „Wohnraum”
Bundesförderung durch die KfW Bank
Förderkredite und Zuschüsse für Neubau oder bestehende Immobilien- KfW - Wohneigentumsprogramm - Kredit 124
- KfW - Wohneigentumsprogramm - Genossenschaftsanteile 134
- Baukindergeld - Zuschuss 424
- Energieeffizient Bauen - Kredit 153 (nur Neubau)
- Energieeffizient Sanieren - Kredit 151/152 (nur bestehende Immobilien)
Landesförderung durch Kredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Erweiterung zur Selbstnutzung, Ersatzneubau nach Abriss
- Ankauf der bereits selbst bewohnten Mietwohnung
- Errichtung und der Ersterwerb von Mietwohnungen für Mieterhaushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
- Modernisierung von Mietwohnungen
- Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Betreute Wohngruppen müssen eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) haben.
- Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Erweiterung zur Selbstnutzung, Ersatzneubau nach Abriss
- Ankauf der bereits selbst bewohnten Mietwohnung
- Errichtung und der Ersterwerb von Mietwohnungen für Mieterhaushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
- Modernisierung von Mietwohnungen
- Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Betreute Wohngruppen müssen eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) haben.
Landesförderung durch Zuschüsse der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Förderung neuer Wohnformen, wie gemeinschaftliches, generationenverbindendes oder seniorenfreundliches Wohnen
- die Herstellung von barrierefreiem Wohnraum
- Stärkung der innerörtlichen und innerstädtischen Strukturen
- Erhöhung der Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und Arbeiten
- Erhaltung bzw. Verbesserung der sozialen, kulturellen, freizeitbezogenen und Versorgungsinfrastruktur
- Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände
- Reaktivierung von Brachflächen
- Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen von Kommunen, die einen Beitrag zu o.g. Zielen leisten.
- Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Ersatzbaumaßnahmen (Errichtung eines neuen Wohngebäudes nach Abriss eines Bestandsgebäudes auf demselben Grundstück), soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage.
- Neubaumaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen stehen.
- Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Bei der Planung und dem Bau der Wohnungen ist die DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Teil 2: Wohnungen zugrunde zu legen. Die nutzbare Wohnfläche muss nach Fertigstellung mindestens 60 % betragen.
- Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert, bei denen barrierefreier Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinsames Wohnen von älteren Menschen und jungen Familien geschaffen wird.
Fördermöglichkeiten „Energetische Sanierung und erneuerbare Energien”
Bundesförderung durch die KfW Bank (www.kfw.de)
- Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
- Erneuerbare Energien - Kredit 270
-
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung - Zuschuss 431
-
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle - Zuschuss 433
- Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
- Erneuerbare Energien - Kredit 270
- Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung - Zuschuss 431
- Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle - Zuschuss 433
Bundesförderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Förderungmöglichkeiten für Beratungen, Planungen und Baumaßnahmen rund um die Energieeffizienz (Förderwegweiser Energieeffizienz)
Landesförderung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Eine nicht abschließende Liste mit dem Zugang zu allgemeinen Informationen zum Thema „energiesparendes Bauen” erhalten Sie z.B. auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Ahrweiler. Dort finden Sie auch weitergehende Verknüpfungen, wie etwa zu dem Solardachkataster oder Informationen über das Ziel einer 100% erneuerbaren energie region.
Fördermöglichkeiten „Studentisches Wohnen”
- Landesförderung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Studierendenwohnheime Kredit - Landesförderung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Einzelzimmerförderung
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Sollten Sie weitere Progamme kennen oder ein Link auf ein nicht mehr bestehendes Programm führen, sind wir für Ihre Hinweise und Anregungen dankbar.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der genannten Konditionen wird von Seiten der Stadt Remagen keine Gewähr übernommen.
Ansprechpartner
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Peter Günther
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Matthias Kunz
02642 20144
02642 2017744
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |