Beteiligungsverfahren
Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch erteilt den Gemeinden den Auftrag, die
bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet
vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der
Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und
Satzungen sieht das Gesetz eine Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden auch über das Internet vor. Nachfolgend haben Sie für die Dauer
des jeweiligen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus
dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, können Sie diese schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, oder auch mit einer E-Mail an bauleitplanung@remagen.de richten. Bitte geben Sie dabei als Betreff die Bezeichnung des betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie für eine schriftliche Rückmeldung nicht die Angabe Ihrer postalischen Anschrift.
Stellungnahmen von Bürgern werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien grundsätzlich im Original wiedergegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden sie jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.). Beschlussvorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein eingesehen werden.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, können Sie diese schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, oder auch mit einer E-Mail an bauleitplanung@remagen.de richten. Bitte geben Sie dabei als Betreff die Bezeichnung des betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie für eine schriftliche Rückmeldung nicht die Angabe Ihrer postalischen Anschrift.
Stellungnahmen von Bürgern werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien grundsätzlich im Original wiedergegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden sie jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.). Beschlussvorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein eingesehen werden.
Ortsbezirk / Ortsteil Plan Nr. - Name Art und Zeitraum der Beteiligung |
Bekanntmachung, verfügbare Unterlagen, Hinweise |
derzeit finden keine Beteiligungsverfahren |
|
Sonstige Beteiligungsverfahren
Fortschreibung zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Remagen,Öffentlichkeitsbeteiligung: vom 28.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021
Hinweis:
Der Zugang zum Rathaus ist derzeit nur beschränkt
möglich. In Anwendung von § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie –
Planungssicherstellungsgesetz – wird die öffentliche Auslegung der
Verfahrensunterlagen in den Räumen der Bauverwaltung daher durch eine
Veröffentlichung im Internet ersetzt. Als zusätzliches Informationsangebot können die vorgenannten
Verfahrensunterlangen nach vorheriger Terminabsprache mit den zuständigen Ansprechpartnern auf dem Flur der Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. OG, eingesehen
werden. Die Termine können nur unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und
Hygienevorschriften (insbes. Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes,
Einhaltung der Mindestabstände) durchgeführt werden; dies bedingt eine
Beschränkung der Personenzahl, die gleichzeitig an diesem Termin teilnehmen
können.
Ansprechpartner
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Peter Günther
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
Gisbert Bachem
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |