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Heiraten in Remagen
- Trauzimmer - Allgemeine Voraussetzungen - Kosten der Trauung - Erforderliche Unterlagen für die Trauung - Namensführung in der Ehe - Anschriften, Öffnungszeiten, Standesbeamte
NEU: Ab dem 16.05.2011 tritt eine neue Gebührenordnung in Kraft. Danach wird zusätzlich zu den bisherigen Gebühren noch eine weitere Gebühr für die Trauhandlung erhoben.
- Sie beträgt: 25,00 € für Bürger und Einwohner des Stadtgebietes Remagen, auch dann, wenn nur ein Verlobter im Stadtgebiet Remagen wohnhaft ist.
- Sie beträgt: 40,00 € für Auswärtige, die in Remagen heiraten.
Das „Ja-Wort“ 150 Meter über dem Rhein -Der Freiligrathsaal am ROLANDSBOGEN- |
Die Planung einer Hochzeit hat ihre eigenen Gesetze. Und zu Beginn steht die Suche nach dem perfekten Ort. Wer schon einmal geheiratet hat, wird verstehen, was diese Zeilen bedeuten. Erleben Sie glückliche Momente zu zweit, klassisch im Trauzimmer des Remagener Rathauses oder ganz romantisch – 150 Meter über dem Rhein im Freiligrathsaal auf dem Rolandsbogen.
Der Rolandsbogen ist das letzte Überbleibsel der Burg Rolandseck aus dem Jahr 1040. 1673 stürzte bei einem heftigen Erdbeben die letzte starke Mauer der Burg ein. Nur ein Bogenfenster blieb stehen, welches man fortan Rolandsbogen nannte. Und hier können sich heiratswillige jeweils freitags von 12 bis 16 Uhr das „Ja-Wort“ geben.
Trauungen im Freiligrathsaal auf dem Rolandsbogen, bis zu 40 Personen, nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Zusätzlich Nutzungsentgelt und Sonderaufwand für Trauungen auf dem Rolandsbogen 175,00 €.
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Das Trauzimmer im Rathaus zu Remagen |
Doch die Stadt Remagen bietet Brautpaaren noch mehr attraktive Möglichkeiten der Eheschließung an: Sie haben - je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft - zwei Möglich-keiten der Eheschließung im Rathaus in der Remagener Innenstadt:
Den alten Sitzungssaal im Rathausbis zu 100 Personen, nicht für Rollstuhlfahrer geeignet, sowie das neu errichtete Trauzimmer im Neubau des Rathauses, auch für Rollstuhlfahrer geeignet. - 
Trauzimmer im Neubau, Remagen, Bachstraße 5 - 7 bis zu 30 Personen, modern eingerichtetes Trauzimmer, geeignet für Rollstuhlfahrer
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Trauungen im Trauzimmer Oberwinter (kleine Kapelle) |
Auch Oberwinter bietet ein ganz besonderes Ambiente: Im Jahr 1998 wurde das Trauzimmer aus zwei Räumen im ehemaligen Franziskaner Kloster in Oberwinter geschaffen.
Das Zimmer wurde durch das Möbelschreinerunternehmen Wibbelt aus Aachen in den Raum hineingeplant und von Hand geschreinert.
Seitdem finden in diesem Trauzimmer, welches als offizielle Zweigstelle des Standesamtes Remagen gilt, jeden Dienstag und Freitag Trauungen statt.
Trauungen im Trauzimmer Oberwinter, Hauptstraße 58, bis zu 20 Personen, ge-eignet für Rollstuhlfahrer. 
Zusätzlich Kosten für Trauzimmer in Remagen-Oberwinter 150,00 €
Nähere Auskünfte erteilt das Standesamt Remagen. Herr Rudolf Stauf Bachstraße 7 (3. Etage, Aufzug vorhanden)  53424 Remagen Tel. 02642 20123 Fax 02642 20127 E-mail: r.stauf@remagen.de
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Eine weitere Hilfe kann Ihnen die nachstehende Information geben |
Allgemeines Da das Personenstandswesen sehr umfangsreich ist, ist es unmöglich, alle Fragen abschließend hier zu beantworten. Sollten Sie konkrete Fragen zur Trauung haben, rufen Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellstmöglichst weiterhelfen. Sie können sich mit den notwendigen Dokumenten nur an Ihrem Wohnort zur Eheschließung anmelden. Diese Anmeldung ist 6 Monate gültig. Die Eheschließung selbst kann dann auch an einem anderen Ort in Deutschland vorgenommen werden. Um den "Wunschtermin" zu erhalten, ist es zweckmäßig, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung (es dürfen keine Eheverbote vorliegen, z.B. Doppelehe) gegeben sind, müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Zuständig für die Anmeldung ist ausschließlich das Standesamt in der Heimatgemeinde der Eheschließenden. Wohnen diese in zwei verschiedenen Gemeinden, können Sie zwischen den beiden Standesämtern Ihrer Heimatgemeinden wählen. Diese ausschließliche Zuständigkeit gilt jedoch nur für die Anmeldung. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Wenn Sie sich zur Eheschließung anmelden, muss einer von Ihnen volljährig sein. Der Partner kann, sofern er 16 oder 17 Jahre alt ist, mit einer Befreiung vom Hindernis der fehlenden Ehemündigkeit durch das Familiengericht heiraten. In diesem Verfahren werden die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Verlobten beteiligt. Zur Anmeldung der Eheschließung müssen grundsätzlich beide Eheschließende erscheinen. Ist einer verhindert, kann er seinen Partner schriftlich durch eine sogenannte Beitrittserklärung ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin geschehen. Sollten Sie einen Wunschtermin zur Eheschließung haben, rufen Sie uns bitte frühestens sechs Monate vor diesem Termin an. Wir halten diesen Termin dann für maximal drei Wochen frei. Innerhalb dieser drei Wochen muss dann jedoch die Anmeldung der Eheschließung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Nicht jeder muss die gleichen Unterlagen vorlegen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden). Ausländische Bürgerinnen und Bürger müssen Urkunden aus ihren Heimatländern vorlegen. Je nach Land müssen diese Urkunden mit einer Apostille versehen oder gar durch die deutsche Botschaft im Heimatland legalisiert sein. In diesen besonderen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. In der Regel sind von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind, folgende Unterlagen vorzulegen:
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einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
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eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhalten Sie beim Meldeamt/Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde),
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eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (eine Geburtsurkunde wenn Sie im Ausland geboren wurden) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, falls die Abschrift vor dem 01.01.2009 gefertigt wurde,
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die Einbürgerungsurkunde (wenn Sie erst nachträglich die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben).
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Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren, sind folgende Unterlagen beizubringen: · einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, · eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhalten Sie beim Meldeamt/Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde), · eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag, erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind, · eine aktuelle Eheurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehegatten. Alternativ ist auch die Vorlage einer Abschrift aus dem Eheregister (früher Familienbuch) möglich, · alle früheren Vorehen und deren Auflösung sind nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil). Die vorzulegenden Urkunden (beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag sowie beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch/Eheregister) sollen möglichst nicht älter als sechs Monate sein.
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Des weiteren haben alle Verlobten folgende Unterlagen vorzulegen: · Geburtsurkunden aller gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kinder, ausgestellt beim Geburtstandesamt der Kinder.
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Ausländische Eheschließende erfragen bitte bei Ihrem Wohnortstandesamt, welche Unterlagen sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.
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Namensführung in der Ehe Grundsätzlich haben Sie zunächst zwei Möglichkeiten. Entweder Sie geben eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab und bestimmen einen Ehenamen oder Sie geben zunächst keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab. Im letzteren Fall behalten dann die Verlobten die Namen, die sie im Zeitpunkt der Eheschließung führen. Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen der Verlobten bestimmt werden. Wird ein Ehename bestimmt, kann der Verlobte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder hinten anfügen. Die Bildung einer Namenskette (drei Namen hintereinander) ist jedoch dabei ausgeschlossen.
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Kosten der Eheschließung
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Die Festsetzung der Gebühren ist seit dem 01.01.2009 Angelegenheit der Bundesländer. Diese geben den Standesämtern in den meisten Fällen einen Rahmen vor, so dass die Gebühren von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich ausfallen können. Die aufgeführten Gebühren gelten nur für das Standesamt Remagen, Stand 01.01.2009:
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· Anmeldung zur Eheschließung deutsche Staatsangehörigkeit: 40 Euro. · Anmeldung zur Eheschließung mit Ausländerbeteiligung je nach Voraussetzung: zwischen 55 Euro und 100 Euro. · Nachprüfung der Anmeldung: deutsche Staatsangehörigkeit 20 Euro, mit Ausländerbeteiligung 40 Euro. · 1 Eheurkunde: 10 Euro (Mehrausfertigung je 5 Euro), · evtl. Stammbuch: 18 Euro, · evtl. eidesstattliche Versicherungen: je 20 Euro. · Zusatzkosten Trauzimmer Rolandsbogen: 175 Euro. · Zusatzkosten Trauzimmer Oberwinter: 150 Euro.
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Anschrift: Standesamt Remagen, Bachstraße 5 - 7. (schräg gegenüber dem Rathaus-Hauptgebäude) Telefon 02642 20123 Fax 02642 20127 Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr Nach Terminvereinbarung ist eine Vorsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. zuständige Mitarbeiter Standesbeamter Rudolf Stauf 02642 20123 r.stauf@remagen.deStandesbeamter Gisbert Schmitz 02642 20122 g.schmitz@remagen.de
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