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Wohngebiet "Vorn am Mittelwege"
Das Wohngebiet „Vorn am Mittelwege“ umfasst insgesamt 29 Baugrundstücke für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser und wird in zwei Bauabschnitten erschlossen.
Die Vermarktung der Baugrundstücke in den beiden Bauabschnitten läuft zurzeit.
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Planungsrechtliche Vorgaben Eine Prägung der unbebauten Bereiche im Plangebiet ist durch die vorhandene Umgebung (Neubaugebiet "Am Römerhof" und Wohnbebauung entlang der Schillerstraße) gegeben. Daher ist die Stadt mit der Kreisverwaltung überein gekommen, dass die Flächen dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen sind und für eine Bebauung als gegliedertes Wohngebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
1. Bauabschnitt „Heinrich-Böll-Straße“
Grundstückspreise Die Grundstücke werden zum sogenannten Neuordnungswert verkauft. Dieser Neuordnungswert liegt in Abhängigkeit von der Lage, Beschaffenheit, und Ausnutzbarkeit des Grundstücks je m² Grundstücksfläche bei 120 bis 135 €/m².
In diesem Kaufpreis sind enthalten: Erschließungskosten nach § 127 BauGB, Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung).
In dem Kaufpreis sind jedoch nicht enthalten: Kosten für einen Hausanschluss und einen Revisionsschacht je Grundstück, Ausbaubeiträge für den Kanalanschluss nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG), Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser etc.), Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.).
Grundstücksvergabe Die Grundstücksbewerbungen werden nach der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Falls mehrere Bewerbungen für ein Grundstück zeitgleich eingehen, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Die Stadt Remagen erhebt für den Kauf der Grundstücke eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3 % des angegebenen Kaufpreises. Dieser Betrag wird bei fristgerechtem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet.
Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe der Grundstücke das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen.
Weitere Informationen enthält das Grundstücksexposé (mit Bewerbungsbogen):
> Baufeldübersicht VaM 1BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)
> Expose VaM 1BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)
2. Bauabschnitt „Schillerstraße“
Grundstückspreise Die Grundstücke werden zum sogenannten Neuordnungswert verkauft. Dieser Neuordnungswert liegt in Abhängigkeit von der Lage, Beschaffenheit, und Ausnutzbarkeit des Grundstücks je m² Grundstücksfläche bei 135 €/m².
In diesem Kaufpreis sind enthalten: Erschließungskosten nach § 127 BauGB, Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung).
In dem Kaufpreis sind jedoch nicht enthalten: Kosten für einen Hausanschluss und einen Revisionsschacht je Grundstück, Ausbaubeiträge für den Kanalanschluss nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG), Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser etc.), Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.).
Grundstücksvergabe Die Grundstücksbewerbungen werden wochenweise gesammelt und im Anschluss daran ausgewertet. Stichtag ist jeweils Montag, 12.00 Uhr. Sollten sich mehrere Interessenten auf das gleiche Grundstück bewerben, erfolgt die Grundstücksvergabe auf Grundlage von Vergabekriterien, die die Stadt Remagen vorgegeben hat. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen:
- Ist bereits Wohneigentum vorhanden? (ja / nein)
- Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ? (Anzahl)
- Zeitpunkt für den Eingang der Bewerbung (Eingang bei der DSK)
Bei der Bewertung des ersten Kriteriums werden zunächst immer die Bewerber bevorzugt, die erstmals Wohneigentum bilden wollen. Bei dem zweiten Kriterium entscheidet die Anzahl der Kinder. Sollte nach Anwendung der ersten beiden Kriterien noch mehr als ein Bewerber für das Grundstück in Frage kommen – und nur dann – entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der DSK.
Die Stadt Remagen erhebt für den Kauf der Grundstücke eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3 % des angegebenen Kaufpreises. Dieser Betrag wird bei fristgerechtem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet.
Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe der Grundstücke das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen.
Weitere Informationen enthält das Grundstücksexposé (mit Bewerbungsbogen):
> Baufeldübersicht VaM 2BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)
> Expose VaM 2BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)
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