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Stadterweiterung Remagen Süd

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 Das Bild

 

 

   

Die Stadterweiterung Remagen-Süd stellt das ehrgeizigste Projekt der Stadt Remagen dar. Mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird südlich der Innenstadt von Remagen durch die Ansiedlung der Fachhochschule sowie der Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen ein wichtiger Impuls für den Strukturwandel geschaffen.

Im wesentlichen setzt sich das Entwicklungsgebiet aus drei räumlich getrennten Bereichen zusammen:

  • Bereich um die Fachhochschule Rhein-Ahr-Campus mit den Bebauungsplangebieten "Cheruskerhof" und "Am Römerhof" sowie dem Wohngebiet "Vorn am Mittelwege".
  • Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes Remagen-Süd um die Abschnitte III/IV.
  • Arrondierung der Ortslage Kripp durch das Wohngebiet "Lange Fuhr".

Im Zuge der Stadterweiterung Remagen-Süd ist die Ausweisung von insgesamt rund 20 ha Wohnbauland vorgesehen. Das zu entwickelnde Gewerbegebiet umfasst rund 11 ha Bruttobauland.

Mit der Vorbereitung und Durchführung der Stadterweiterung Remagen-Süd hat die Stadt Remagen die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Bonn als Entwicklungsträger beauftragt.
 
 

 Wohngebiet "Cheruskerhof"

Das Wohngebiet "Cheruskerhof" umfasst insgesamt 24 Baugrundstücke für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser.

Die Vermarktung der Baugrundstücke ist vollständig abgeschlossen.

 Das Bild
 
 

 Wohngebiet "Am Römerhof"

Das Wohngebiet „Am Römerhof“ umfasst insgesamt 122 Baugrundstücke für freistehende Einfamilien-, Doppelhäuser sowie 3 Mehrfamilienhäuser.

Die Vermarktung der Baugrundstücke ist vollständig abgeschlossen.

 Das Bild
 
 

 Wohngebiet "Vorn am Mittelwege"

Das Wohngebiet „Vorn am Mittelwege“ umfasst insgesamt 29 Baugrundstücke für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser und wird in zwei Bauabschnitten erschlossen.

Die Vermarktung der Baugrundstücke in den beiden Bauabschnitten läuft zurzeit.

Das Bild

Planungsrechtliche Vorgaben
Eine Prägung der unbebauten Bereiche im Plangebiet ist durch die vorhandene Umgebung (Neubaugebiet "Am Römerhof" und Wohnbebauung entlang der Schillerstraße) gegeben. Daher ist die Stadt mit der Kreisverwaltung überein gekommen, dass die Flächen dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen sind und für eine Bebauung als gegliedertes Wohngebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.

1. Bauabschnitt „Heinrich-Böll-Straße“

Grundstückspreise
Die Grundstücke werden zum sogenannten Neuordnungswert verkauft. Dieser Neuordnungswert liegt in Abhängigkeit von der Lage, Beschaffenheit, und Ausnutzbarkeit des Grundstücks je m² Grundstücksfläche bei 120 bis 135 €/m².

In diesem Kaufpreis sind enthalten: Erschließungskosten nach § 127 BauGB, Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung).

In dem Kaufpreis sind jedoch nicht enthalten: Kosten für einen Hausanschluss und einen Revisionsschacht je Grundstück, Ausbaubeiträge für den Kanalanschluss nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG), Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser etc.), Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.).

Grundstücksvergabe
Die Grundstücksbewerbungen werden nach der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Falls mehrere Bewerbungen für ein Grundstück zeitgleich eingehen, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Die Stadt Remagen erhebt für den Kauf der Grundstücke eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3 % des angegebenen Kaufpreises. Dieser Betrag wird bei fristgerechtem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet.

Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe der Grundstücke das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen.

Weitere Informationen enthält das Grundstücksexposé (mit Bewerbungsbogen):

> Baufeldübersicht VaM 1BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)

> Expose VaM 1BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)

2. Bauabschnitt „Schillerstraße“

Grundstückspreise
Die Grundstücke werden zum sogenannten Neuordnungswert verkauft. Dieser Neuordnungswert liegt in Abhängigkeit von der Lage, Beschaffenheit, und Ausnutzbarkeit des Grundstücks je m² Grundstücksfläche bei 135 €/m².

In diesem Kaufpreis sind enthalten: Erschließungskosten nach § 127 BauGB, Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung).

In dem Kaufpreis sind jedoch nicht enthalten: Kosten für einen Hausanschluss und einen Revisionsschacht je Grundstück, Ausbaubeiträge für den Kanalanschluss nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG), Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser etc.), Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.).

Grundstücksvergabe
Die Grundstücksbewerbungen werden wochenweise gesammelt und im Anschluss daran ausgewertet. Stichtag ist jeweils Montag, 12.00 Uhr. Sollten sich mehrere Interessenten auf das gleiche Grundstück bewerben, erfolgt die Grundstücksvergabe auf Grundlage von Vergabekriterien, die die Stadt Remagen vorgegeben hat. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen:

  1. Ist bereits Wohneigentum vorhanden? (ja / nein)
  2. Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ? (Anzahl)
  3. Zeitpunkt für den Eingang der Bewerbung (Eingang bei der DSK)

Bei der Bewertung des ersten Kriteriums werden zunächst immer die Bewerber bevorzugt, die erstmals Wohneigentum bilden wollen. Bei dem zweiten Kriterium entscheidet die Anzahl der Kinder. Sollte nach Anwendung der ersten beiden Kriterien noch mehr als ein Bewerber für das Grundstück in Frage kommen – und nur dann – entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der DSK.

Die Stadt Remagen erhebt für den Kauf der Grundstücke eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3 % des angegebenen Kaufpreises. Dieser Betrag wird bei fristgerechtem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet.

Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe der Grundstücke das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen.

Weitere Informationen enthält das Grundstücksexposé (mit Bewerbungsbogen):

> Baufeldübersicht VaM 2BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)

> Expose VaM 2BA (pdf-Datei, Stand 01.05.2012)

 

 Wohngebiet "Lange Fuhr"

Zur Arrondierung der bestehenden Bebauung wird im Ortsteil Kripp das Wohngebiet "Lange Fuhr" entstehen. Der Bebauungsplan ist bereits rechtskräftig. Der Bebauungsplan sieht für diesen Bereich die Erschließung von etwa 184 Baugrundstücken in verschiedenen Wohnformen (freistehende Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser) vor. Das rund 11,6 ha große Gebiet soll in drei Teilabschnitten entwickelt werden.

Die Erschließung des 1. Bauabschnittes ist für 2012 geplant.

 
 
 Gewerbegebiet III/IV

Zur Arrondierung des bestehenden Gewerbegebietes I/II sind im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zwei weitere Abschnitte entwickelt worden. Die Abschnitte III/IV umfassen eine Gesamtfläche von ca. 11 ha.

Weitere Informationen zum Gewerbegebeit sowie zu aktuellen Grundstücksangeboten finden Sie auf den Seiten der städtischen Wirtschaftsförderung.


Einen guten Überblick über das attraktive Angebot  der Stadterweiterung Remagen-Süd vermittelt die Standortbroschüre, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen.

 
   
 Kontakt

Für alle Fragen zur Stadterweiterung Remagen-Süd stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

DSK Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Entwicklungsträger der Stadt Remagen
Hochstadenring 50
53119 Bonn

 
   
Ihre Ansprechpartner:  
Herr Bode  
Tel.: 0228 - 555 237 45  

E-Mail: volker.bode@dsk-gmbh.de

 

Herr Spiegel
Tel.: 0228 - 555 237 30
E-Mail: holger.spiegel@dsk-gmbh.de
 
Telefax: 0228 - 555 237 91

Bei der Bauverwaltung Remagen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 
Herr Bachem
Leiter Bauamt
Tel.: 02642 - 201 40
E-Mail: g.bachem@remagen.de
 
Herr Günther
Bauleitplanung
Tel.: 02642 - 201 47
E-Mail: p.guenther@remagen.de
 
 Telefax: 02642 - 201 27

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