Städtebau
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DAS VERFAHREN DER BAULEITPLANUNG nach oben ↑
Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu insbesonere der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und Satzungen sieht das Gesetz eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vor. Soweit möglich, erhalten Sie an dieser Stelle für die Dauer des im Amtsblatt der Stadt Remagen bekanntgegebenen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen.
Soweit Sie zu dem Verfahren eine Stellungnahme abgeben möchten, können Sie diese an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen richten. Gerne können Sie Ihre Anregungen auch per E-Mail an p.guenther@remagen.de senden. Bitte geben Sie dabei als Betreff den Namen des betreffenden Bauleitplanes an und vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer postalischen Anschrift; diese ist für den nachfolgenden Schriftverkehr von Bedeutung.
Nähere Auskünfte über bestehende oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne erhalten Sie im Fachbereich 2 - bauliche Infrastruktur- , Bachstraße 7, 1. Etage, bei:
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ÜBERSICHTEN RECHTSKRÄFTIGER BEBAUUNGSPLÄNE (STAND: 2009) zurück (als pdf-Dateien zum download)
Rechtskräftige Bebauungspläne können bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 2 - bauliche Infrastruktur - , Bachstraße 7, 1. Etage, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Soweit möglich, sind die Begründung, textlichen Festsetzungen, Planzeichnungen und Fachgutachten auf Anfrage auch als pdf-Datei erhältlich.
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ÜBERSICHT AKTUELLER BETEILIGUNGSVERFAHREN zurück
wichtiger Hinweis: Maßgeblich für das Beteiligungsverfahren sind ausschließlich die bei der Stadtverwaltung ausliegenden Unterlagen. Eine Einsichtnahme in die Originale ist während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach gesonderter Vereinbarung in den Räumen des Fachbereichs 2 - bauliche Infrastruktur -, Bachstraße 7, 1. Etage, möglich. Unterlagen in kursiver Schrift liegen nicht in digitaler Form vor und sind daher ausschließlich in den Amtsräumen einsehbar.
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