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Informationen für Senioren

Seniorenheime / Stationäre Pflege   Ambulante Pflege 
Seniorenturnen   Goldener Nachmittag
Seniorennachmittage  Senioren im Internet 
Beratungsstellen Gesetzliche Leistungen / Vergünstigungen
Parkmöglichkeiten in der Innenstadt   

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Neu:
Beko LogoBeratungs- und Koordinierungsstelle für ältere, kranke und behinderte Menschen
Sprechstunde im Trauzimmer der Stadt Remagen, Bachstr. 5-7,
Remagen: jeden Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr.
Tel.: 02642/19219, Fax: 02642/5760
E-Mail: beko-sinzig@kv-aw.drk.de


 

SENIORENHEIME / STATIONÄRE PFLEGE
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Remagen
Curanum Kleeblatt Residenz, Alte Straße 42-46, Remagen, Tel.: 02642  2070, Fax: 207999 Aufzug Das Bild
Vita Vitalis Franziskushaus, Hauptstraße 58, Remagen-Oberwinter, Tel. 02228  91280

in den Nachbarstädten nach oben ↑
Alten- und Pflegeheim St. Josef, Koblenzer Straße 19, 53498 Bad Breisig, Tel.: 02633 45460
Ahrtal-Residenz, Willibrordusstraße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 7520
Fliedner-Residenz, Lindenstraße 8-10, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 90600
Altenheim St. Anna, Franziskusstraße 4, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 9070
Alten- und Pflegeheim St. Maria-Josef, Niederhutstraße 14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641  9760
Alten- und Pflegeheim St. Vinzenzhaus, Heppinger Straße 22, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (Heimersheim), Tel.: 02641  94020  
Seniorenzentrum St. Martin, Wilhelmstraße 18, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641  917993
Villa Sibilla, Oberstraße 21, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641  801190
Johanniter-Altenheim Franziskus-Haus, Renngasse 7, 53489 Sinzig, Tel.: 02642  990510
Senioren- und Pflegeheim Maranatha, Am Kurgarten 10, 53489 Sinzig-Bad Bodendorf, Tel.: 02642  4060

AMBULANTE  PFLEGE
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Marianne Schramm, Remagen, Tel.: 02642  1637
RKS, Sinzig, Tel.: 02642  46600
DRK, Sinzig, Tel.: 02642  97060

SENIORENTURNEN 
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Turnverein Remagen,  Tel. 02642  22839 (Herr von Lom)
VHS Remagen e.V. Tel. 02642  22654 (Dorothee Feldner)

GOLDENER  NACHMITTAG
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Der Goldene Nachmittag führt unsere Senioren zum einem Plausch bei Kaffee, Kuchen und Getränken sowie einem schönen Unterhaltungsprgramm zusammen. Kommen Sie mit extra für Sie bereitgestellten Bussen zur Rheinhalle und erleben Sie einen unterhaltsamen Nachmittag. Nach der Veranstaltung bringen Sie die Busse wieder zu den Einstiegsorten zurück. Alle Bürgerinnen und Bürger, die 75 Jahre und älter sind, werden schriftlich eingeladen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Termin: 03.11.2011

SENIORENNACHMITTAGE 
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Kath. Kirchengemeinde Peter und Paul, Remagen, 1 mal im Monat mittwochs
ab 15.00 Uhr im Pfarrheim
Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud, Oedingen, jeden ersten Dienstag im Monat
ab 15.OO Uhr im Pfarrheim
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius, Oberwinter,  dienstags ab 14.00 Uhr im Pfarrheim
pfarramt-oberwinter@t-online.de
Dorfgemeinschaftshaus Rolandswerth, jeden Dienstag
ab 15.00 Uhr
Martin-Luther-Zentrum, Kripp, alle 14 Tage mittwochs
ab 15.00 Uhr 

SENIOREN  IM  INTERNET
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Senioren-Chat, Senioren-Info u.v.m. unter www.forum-fuer-senioren.de
Initiativen für Senioren und mehr unter www.senioren-initiativen.de
Senioren online und mehr unter www.senioren-online.net
Chat ab 50 www.oldieszuhause.de

BERATUNGSSTELLEN 
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VdK-Sozialverband, Wilhelmstraße 11,  Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. 02641  24048


Demenz-Erkrankungen und Beratungsstellen:
Gedächtnissprechstunde Klinik und Poliklinik für Neurologie
der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Prof. Hartmann
Tel.: 0228  2875685
Sigmund-Freud-Straße 25, 53105 Bonn
oder
Diagnostik und Behandlungszentrum für Gedächtniserkrankungen im Alter
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Frank Jessen
Tel. 0228  287-6367
53105 Bonn
Betreuung für Demenzkranke, DRK, Tel.: 02642   97060

SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer
Betreuungsverein - Beratung und Information von ehrenamtlichen BetreuerInnen
Adresse:
Johannisstr. 24, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641/ 20 12 78
Fax: 02641/ 20 24 21
Ansprechpartner: Herr Seeger 

GESETZLICHE  LEISTUNGEN / VERGÜNSTIGUNGEN FÜR SENIOREN
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Leistungen bei häuslicher Pflege
Seit dem 1. April 1995 werden von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen bei Pflege im häuslichen Bereich Leistungen gewährt. Die Pflegebereitschaft der Angehörigen soll gefördert werden, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Leistungen werden als Pflegegeld (wenn die Pflege von Angehörigen wahrgenommen wird) oder als Sachleistung (wenn die Pflege durch anerkannte Pflegedienste wahrgenommen wird) in folgender Höhe gewährt:

 Pflegestufe I:

 225 € Pflegegeld

 440 € Pflegesachleistung

 Pflegestufe II:

 430 € Pflegegeld

 1.040 € Pflegesachleistung

 Pflegestufe III:

 685 € Pflegegeld

 1.510 € Pflegesachleistung

Ist Ihre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub o.ä. an der Pflege gehindert, so können die Kosten einer Ersatzpflegekraft unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Dies gilt auch, wenn häusliche Pflege nicht in einem ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann und deshalb eine „Kurzzeitpflege“ in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden muss.
Zuständig für eine Antragstellung bzw. Auskünfte ist Ihre Krankenkasse (die die Aufgaben der Pflegekasse wahrnimmt).


Sozialhilfe   
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Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden Hilfen als persönliche Hilfen, als Geldleistungen oder als Sachleistungen gewährt. Bei der Entscheidung, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich ist, werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Hilfesuchenden berücksichtigt.


Hilfe zum Lebensunterhalt 
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Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt wird gewährt durch laufende und einmalige Leistungen. Die laufenden Leistungen werden durch Regelsätze abgegolten. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt zur Zeit 364 €/Monat. Hinzu kommen die angemessenen Mietkosten, die nicht im Regelsatz enthalten sind. Sie werden einschließlich der Nebenkosten zusätzlich in der tatsächlichen Höhe übernommen, wenn sie angemessen sind. Ferner gibt es in besonderen Fällen einmalige Beihilfen zu notwendigen Anschaffungen (z. B. Bekleidung, Hausrat).
Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.


Hilfen in besonderen Lebenslagen 
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Auch die Personen, die üblicherweise in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können durch bestimmte Umstände wie Krankheit, Behinderung oder Gebrechlichkeit in eine Notsituationen geraten. Für diese Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen.


Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 
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Muss aus gesundheitlichen Gründen für die Führung des Haushaltes fremde Hilfe in Anspruch genommen werden, z. B. für die Wohnungsreinigung, so kann ein Zuschuss bzw. die Übernahme der entstehenden Kosten beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen hierzu nicht ausreichen.
Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.


Hilfe zur Pflege 
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Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung haben, können, wenn ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten.
Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.


Landespflegegeld  nach oben ↑
Anspruch auf Landespflegegeld haben Schwerbehinderte nach Vollendung des ersten Lebensjahres zum Ausgleich des durch die Behinderung bedingten Mehraufwandes. Das Landespflegegeld beträgt 384 €/Monat bei Volljährigen; bei Personen unter 18 Jahren wird nur die Hälfte gewährt. Das Landespflegegeld ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch andere Leistungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit gewährt werden (z. B. Pflegegeld der Pflegeversicherung) darauf angerechnet. Deshalb muss erst ein Antrag bei der Pflegekasse erfolgen.
Auskünfte erteilen/Anträge auf Landespflegegeld können gestellt werden bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder bei der Kreisverwaltung (Abteilung 2.5), Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.


Leistungen wegen Blindheit  nach oben ↑
Blinde erhalten nach dem Landesblindengeldgesetz ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Leistungen. Diese betragen bei Volljährigen 410 €/Monat; bei Personen unter 18 Jahren wird die Hälfte gezahlt. Die Leistungen der Pflegekasse werden teilweise angerechnet. Ergänzend zum Landesblindengeld ist die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nach dem Bundessozialhilfegesetz möglich, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten.
Auskünfte erteilen/Anträge können gestellt werden bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder bei der Kreisverwaltung (Abteilung 2.5), Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.


Hilfe zur Pflege in Einrichtungen  nach oben ↑
Die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen können Sie dann beantragen,

  • wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihre Einkünfte/Vermögen aber nicht ausreichen, um die restlichen Heimkosten zu bezahlen,
  • wenn Sie nicht pflegeversichert sind und die Heimkosten aus Ihrem Einkommen/Vermögen nicht bezahlen können, die Heimaufnahme wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit jedoch dringend notwendig ist.

Auskünfte erteilen/Anträge können gestellt werden bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder bei der Kreisverwaltung (Abteilung 2.5), Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.


Betreuung nach oben ↑
Wer seine eigenen Angelegenheiten aufgrund altersbedingter, körperlicher oder geistiger  Beeinträchtigungen alleine nicht mehr regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Beratung  und Information können eingeholt werde

  • bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung 
    (Herr Düngen, Telefon 02641  975424),
  • Beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57, 
    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Richterin Frau Hürten (Telefon 0 26 41  971233)   
    und Rechtspflegerin Frau Kaiser (Telefon 0 26 41  971152),
  • Amtsgericht Sinzig, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig, Richterin Frau Gettmann 
    (Telefon 0 26 42  977433) und Rechtspfleger Herr Schneider (Telefon 0 26 42 977434)  
  • Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V., Johannisstraße 24, 
    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Frau Brigitte Gröning und Frau Claudia    Schachler  (Telefon 0 26 41  201278),
  • Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Peter-Jansen-Straße 20, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
  • Frau Marion Eisler-Bodtenberg (Telefon 0 26 41  32 83)

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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebühren-Ermäßigung Telefon, Rundfunk und Fernsehen sind für viele ältere Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt und Informationsquelle. Eine Befreiung/Ermäßigung von den Gebühren kann erfolgen, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird oder die anerkannte Schwerbehinderung mit dem Vermerk „RF“ im Schwerbehindertenausweis bestätigt wird. Auch Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge haben Anspruch auf diese Leistungen. Dasselbe gilt für Bewohner von Alten-, Altenpflegeheimen, wenn sie schwerbehindert sind (RF-Vermerk im Schwerbehindertenausweis) oder die Einkommensgrenze nicht überschritten wird bzw., wenn die Heimkosten teilweise oder ganz vom Sozialamt gezahlt werden.
Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.

PARKMÖGLICHKEITEN IN DER INNENSTADT

für die Erledigung von Arztbesuchen, Einkaufen etc.

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