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Informationen für Senioren
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Neu:
Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere, kranke und behinderte Menschen Sprechstunde im Trauzimmer der Stadt Remagen, Bachstr. 5-7, Remagen: jeden Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr. Tel.: 02642/19219, Fax: 02642/5760 E-Mail: beko-sinzig@kv-aw.drk.de
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SENIORENHEIME / STATIONÄRE PFLEGE |
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Remagen Curanum Kleeblatt Residenz, Alte Straße 42-46, Remagen, Tel.: 02642 2070, Fax: 207999  Vita Vitalis Franziskushaus, Hauptstraße 58, Remagen-Oberwinter, Tel. 02228 91280
in den Nachbarstädten nach oben ↑ Alten- und Pflegeheim St. Josef, Koblenzer Straße 19, 53498 Bad Breisig, Tel.: 02633 45460 Ahrtal-Residenz, Willibrordusstraße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 7520 Fliedner-Residenz, Lindenstraße 8-10, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 90600 Altenheim St. Anna, Franziskusstraße 4, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 9070 Alten- und Pflegeheim St. Maria-Josef, Niederhutstraße 14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 9760 Alten- und Pflegeheim St. Vinzenzhaus, Heppinger Straße 22, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (Heimersheim), Tel.: 02641 94020 Seniorenzentrum St. Martin, Wilhelmstraße 18, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 917993 Villa Sibilla, Oberstraße 21, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: 02641 801190 Johanniter-Altenheim Franziskus-Haus, Renngasse 7, 53489 Sinzig, Tel.: 02642 990510 Senioren- und Pflegeheim Maranatha, Am Kurgarten 10, 53489 Sinzig-Bad Bodendorf, Tel.: 02642 4060
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Marianne Schramm, Remagen, Tel.: 02642 1637 RKS, Sinzig, Tel.: 02642 46600 DRK, Sinzig, Tel.: 02642 97060
nach oben ↑ Turnverein Remagen, Tel. 02642 22839 (Herr von Lom) VHS Remagen e.V. Tel. 02642 22654 (Dorothee Feldner)
nach oben ↑ Der Goldene Nachmittag führt unsere Senioren zum einem Plausch bei Kaffee, Kuchen und Getränken sowie einem schönen Unterhaltungsprgramm zusammen. Kommen Sie mit extra für Sie bereitgestellten Bussen zur Rheinhalle und erleben Sie einen unterhaltsamen Nachmittag. Nach der Veranstaltung bringen Sie die Busse wieder zu den Einstiegsorten zurück. Alle Bürgerinnen und Bürger, die 75 Jahre und älter sind, werden schriftlich eingeladen. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Termin: 03.11.2011
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Kath. Kirchengemeinde Peter und Paul, Remagen, 1 mal im Monat mittwochs ab 15.00 Uhr im Pfarrheim Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud, Oedingen, jeden ersten Dienstag im Monat ab 15.OO Uhr im Pfarrheim Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius, Oberwinter, dienstags ab 14.00 Uhr im Pfarrheim pfarramt-oberwinter@t-online.de Dorfgemeinschaftshaus Rolandswerth, jeden Dienstag ab 15.00 Uhr Martin-Luther-Zentrum, Kripp, alle 14 Tage mittwochs ab 15.00 Uhr
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Senioren-Chat, Senioren-Info u.v.m. unter www.forum-fuer-senioren.de Initiativen für Senioren und mehr unter www.senioren-initiativen.de Senioren online und mehr unter www.senioren-online.net Chat ab 50 www.oldieszuhause.de
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VdK-Sozialverband, Wilhelmstraße 11, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. 02641 24048
Demenz-Erkrankungen und Beratungsstellen: Gedächtnissprechstunde Klinik und Poliklinik für Neurologie der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Prof. Hartmann Tel.: 0228 2875685 Sigmund-Freud-Straße 25, 53105 Bonn oder Diagnostik und Behandlungszentrum für Gedächtniserkrankungen im Alter Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Frank Jessen Tel. 0228 287-6367 53105 Bonn Betreuung für Demenzkranke, DRK, Tel.: 02642 97060
SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer
Betreuungsverein - Beratung und Information von ehrenamtlichen BetreuerInnen
Adresse:
Johannisstr. 24, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641/ 20 12 78
Fax: 02641/ 20 24 21
Ansprechpartner: Herr Seeger
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GESETZLICHE LEISTUNGEN / VERGÜNSTIGUNGEN FÜR SENIOREN |
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Leistungen bei häuslicher Pflege Seit dem 1. April 1995 werden von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen bei Pflege im häuslichen Bereich Leistungen gewährt. Die Pflegebereitschaft der Angehörigen soll gefördert werden, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Leistungen werden als Pflegegeld (wenn die Pflege von Angehörigen wahrgenommen wird) oder als Sachleistung (wenn die Pflege durch anerkannte Pflegedienste wahrgenommen wird) in folgender Höhe gewährt:
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Pflegestufe I: |
225 € Pflegegeld
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440 € Pflegesachleistung
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Pflegestufe II: |
430 € Pflegegeld
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1.040 € Pflegesachleistung
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Pflegestufe III: |
685 € Pflegegeld
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1.510 € Pflegesachleistung
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Ist Ihre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub o.ä. an der Pflege gehindert, so können die Kosten einer Ersatzpflegekraft unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Dies gilt auch, wenn häusliche Pflege nicht in einem ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann und deshalb eine „Kurzzeitpflege“ in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden muss. Zuständig für eine Antragstellung bzw. Auskünfte ist Ihre Krankenkasse (die die Aufgaben der Pflegekasse wahrnimmt).
Sozialhilfe nach oben ↑ Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden Hilfen als persönliche Hilfen, als Geldleistungen oder als Sachleistungen gewährt. Bei der Entscheidung, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich ist, werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Hilfesuchenden berücksichtigt.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach oben ↑ Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt wird gewährt durch laufende und einmalige Leistungen. Die laufenden Leistungen werden durch Regelsätze abgegolten. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt zur Zeit 364 €/Monat. Hinzu kommen die angemessenen Mietkosten, die nicht im Regelsatz enthalten sind. Sie werden einschließlich der Nebenkosten zusätzlich in der tatsächlichen Höhe übernommen, wenn sie angemessen sind. Ferner gibt es in besonderen Fällen einmalige Beihilfen zu notwendigen Anschaffungen (z. B. Bekleidung, Hausrat). Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.
Hilfen in besonderen Lebenslagen nach oben ↑ Auch die Personen, die üblicherweise in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können durch bestimmte Umstände wie Krankheit, Behinderung oder Gebrechlichkeit in eine Notsituationen geraten. Für diese Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach oben ↑ Muss aus gesundheitlichen Gründen für die Führung des Haushaltes fremde Hilfe in Anspruch genommen werden, z. B. für die Wohnungsreinigung, so kann ein Zuschuss bzw. die Übernahme der entstehenden Kosten beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen hierzu nicht ausreichen. Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.
Hilfe zur Pflege nach oben ↑ Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung haben, können, wenn ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.
Landespflegegeld nach oben ↑ Anspruch auf Landespflegegeld haben Schwerbehinderte nach Vollendung des ersten Lebensjahres zum Ausgleich des durch die Behinderung bedingten Mehraufwandes. Das Landespflegegeld beträgt 384 €/Monat bei Volljährigen; bei Personen unter 18 Jahren wird nur die Hälfte gewährt. Das Landespflegegeld ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch andere Leistungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit gewährt werden (z. B. Pflegegeld der Pflegeversicherung) darauf angerechnet. Deshalb muss erst ein Antrag bei der Pflegekasse erfolgen. Auskünfte erteilen/Anträge auf Landespflegegeld können gestellt werden bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder bei der Kreisverwaltung (Abteilung 2.5), Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Leistungen wegen Blindheit nach oben ↑ Blinde erhalten nach dem Landesblindengeldgesetz ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Leistungen. Diese betragen bei Volljährigen 410 €/Monat; bei Personen unter 18 Jahren wird die Hälfte gezahlt. Die Leistungen der Pflegekasse werden teilweise angerechnet. Ergänzend zum Landesblindengeld ist die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nach dem Bundessozialhilfegesetz möglich, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Auskünfte erteilen/Anträge können gestellt werden bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder bei der Kreisverwaltung (Abteilung 2.5), Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach oben ↑ Die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen können Sie dann beantragen,
- wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihre Einkünfte/Vermögen aber nicht ausreichen, um die restlichen Heimkosten zu bezahlen,
- wenn Sie nicht pflegeversichert sind und die Heimkosten aus Ihrem Einkommen/Vermögen nicht bezahlen können, die Heimaufnahme wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit jedoch dringend notwendig ist.
Auskünfte erteilen/Anträge können gestellt werden bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder bei der Kreisverwaltung (Abteilung 2.5), Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Betreuung nach oben ↑ Wer seine eigenen Angelegenheiten aufgrund altersbedingter, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen alleine nicht mehr regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Beratung und Information können eingeholt werde
- bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung
(Herr Düngen, Telefon 02641 975424),
- Beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57,
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Richterin Frau Hürten (Telefon 0 26 41 971233) und Rechtspflegerin Frau Kaiser (Telefon 0 26 41 971152),
- Amtsgericht Sinzig, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig, Richterin Frau Gettmann
(Telefon 0 26 42 977433) und Rechtspfleger Herr Schneider (Telefon 0 26 42 977434)
- Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V., Johannisstraße 24,
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Frau Brigitte Gröning und Frau Claudia Schachler (Telefon 0 26 41 201278),
- Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Peter-Jansen-Straße 20, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
- Frau Marion Eisler-Bodtenberg (Telefon 0 26 41 32 83)
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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebühren-Ermäßigung Telefon, Rundfunk und Fernsehen sind für viele ältere Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt und Informationsquelle. Eine Befreiung/Ermäßigung von den Gebühren kann erfolgen, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird oder die anerkannte Schwerbehinderung mit dem Vermerk „RF“ im Schwerbehindertenausweis bestätigt wird. Auch Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge haben Anspruch auf diese Leistungen. Dasselbe gilt für Bewohner von Alten-, Altenpflegeheimen, wenn sie schwerbehindert sind (RF-Vermerk im Schwerbehindertenausweis) oder die Einkommensgrenze nicht überschritten wird bzw., wenn die Heimkosten teilweise oder ganz vom Sozialamt gezahlt werden. Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Sozialamt.
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PARKMÖGLICHKEITEN IN DER INNENSTADT |
für die Erledigung von Arztbesuchen, Einkaufen etc.

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